Deutschland den Dänen!

Der Norden Deutschlands war von je her sehr umkämpft, und ganze Regionen waren mal deutsch oder preußisch oder halt dänisch oder gar schwedisch… Dass sich die Geschichte wiederholt zeigt sich jetzt, ist doch der Nordwesten der Republik wieder in dänischer Hand (und ich fürchte, Jan, Horst und Christoph starten beim Länderkampf für Dänemark…), wie das Logo der neu gegründeten Partei DDfE (Direkte Demokratie für Europa) der PEGIDA-Aussteigerin Oertel offenbart!

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Das Logo zeigt eine Europakarte, mit der Bundesrepublik Deutschland grau unterlegt; ganz Deutschland? Nein, ein kleiner Teil oben links hat es irgendwie nicht in die Grauzone geschafft, also soll der Teil der Republik entweder nicht direkt demokratisch einwirken, ist aus direkt-demokratischer Sicht irrelevant, oder die Dänen haben in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Bereich ins Reich heimgeholt…?!

Dieser Tage wird das sicherlich angepasst oder aber dazu Stellung bezogen; wir sind gespannt.

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Übrigens Teil der Forenregeln: Man darf sich über Parteien gerne belustigen, solange die Kommentare ein wenig oberhalb der Gürtellinie bleiben; ansonsten: Finger weg von Politik, dafür gibt es andere Foren!

2 Gedanken zu “Deutschland den Dänen!

  1. Oh wie schön, Reichsgrenzen, eins meiner Lieblingsthemen. Meine anderen Lieblingsthemen sind souveränes Deutschland und eine vom Volk gewählte Verfassung. Weiß nicht, was das Logo soll, die Wikipedia Erklärung sagt folgendes:
    Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[9]):
    Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
    Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger resp. Rechtsnachfolger. Damit wird eine zum Teil staatsrechtliche Kontinuität und die völkerrechtliche Identität – durch das Völkerrechtssubjekt »Deutschland«[10] vertreten und verdeutlicht –, die 1871 mit dem Deutschen Kaiserreich und vorausgehend 1867 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.

    Diese Ansicht wird durch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft sowie internationale Verträge – u. a. das Reichskonkordat – gestützt. Davon bleibt aber unberührt, dass, von einer politisch-historischen Perspektive aus betrachtet, das Reich mit der Niederlage im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 untergegangen, das heißt „institutionell zusammengebrochen“ war.

    Das Deutsche Reich im Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 wurde jedoch bis zum Abschluss des Warschauer Vertrages 1970 sowie bestätigend (u. a. der deutschen Ostgrenze) durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag – letztendlich 1990 einhergehend mit der Deutschen Einheit – begrifflich mit Deutschland gleichgesetzt und auch so bezeichnet (vgl. den Begriff „Deutschland als Ganzes“).[11]

    Heißt also Deutsches Reich, gibt es noch in den Grenzen von 1937 und wird nun durch „Deutschland“ ersetzt. Bleibt lediglich die nicht ganz unbedeutende Frage: Was ist dann die BRD.

  2. Auch wenn man das als Schüler in der Regel selten so empfand ist Geschichte, insbesondere die Geschichte der eigenen Nation, unglaublich interessant; und ohne Politikverständnis (das man nicht nur nicht gesondert sehen sollte, sondern gar nicht kann; schon das Nachdenken über ‚wie konnte es zu diesem oder jenen Ereignis kommen?‘ ist politikwissenschaftliches Denken) bzw. Interesse dafür braucht man gar nicht erst tiefer einzusteigen.

    Dennoch sollte man ein grundlegendes Wissen durchaus haben, reden wir doch hier von unserem Heimatland; daraus resultiert dann vielleicht auch eine höhere Wertschätzung, so dass man seine Landesfarben und -Symbole mit mehr Verständnis, Selbstverständnis und eventuell Stolz trägt und vertritt.

    Interessant in diesem Zusammenhang übrigens, dass ein großer Teil der Bevölkerung weiß, wie sich die US-amerikanische Flagge zusammensetzt und wofür die einzelnen Bestandteile stehen, aber nur ein verschwinden geringer Anteil hat diese Kenntnis über die eigene Flagge – darum habe ich seinerzeit, als ich noch Krieger war, in jedem Quartal den frischen Soldaten einen Vortrag gehalten mit der Geschichte der bundesdeutschen Nationalflagge.

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