Seit dem 1. Juli 2012 ist es für Nicht-Holsteiner notwendig, auch in Schleswg-Holstein eine Erlaubnismarke zusätzlich zum Jahresfischereischein bei sich zu führen; diese Marke, meines Wissens zum Preis von 10,-/Jahr, gibt es auf Ämtern, aber auch in Angelläden (von Baltic Kölln in H’hafen weiß ich sicher, dass sie die haben) und teilweise gar auf Angelkuttern; es kam bereits zu Kontrollen und gab ein paar Differenzen, weil viele nichts davon wissen, wer also Nicht-Holsteiner kennt, die hier oben an der Küste angeln wollen, seid so lieb und sage es denen rechtzeitig, bevor es Mecker gibt…
Das bedeutet, dass auch weiterhin ein Angel- / Fischereischein notwendig ist, nur halt müssen Nicht-Holsteiner den normalen Angelschein und den Ergänzungsschein mit sich führen.
… denn wenn die Aufsicht kommt, hilft es auch nicht, lieb zu gucken…
